Steuerfreiheit der betrieblichen Gesundheitsförderung ab 2008
Übrigens: ein Arbeitgeber kann jedem seiner Arbeitnehmer bis zu 500€ im Kalenderjahr für die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden.
Dies kann auch durch eine Barzahlung an den Arbeitnehmer erfolgen, damit dieser eine extern durchgeführte Maßnahme besucht. Unter betriebliche Gesundheitsförderung fallen z. B. die Handlungsfelder "Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung, Suchtmittelkonsum, Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates sowie gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung".
Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitness-Studios ist nicht steuerbefreit, es sei denn, die dort durchgeführten Maßnahmen entsprechen den fachlichen Anforderungen des Leitfadens "Prävention der Krankenkassen".